Betriebsfähigkeit im Personalmanagement sicherstellen
Personalbedarf und Leistungsauftrag verbindlich bestimmen
Personelle Betriebsfähigkeit im Facility Management liegt vor, wenn für den festgelegten Leistungsumfang ausreichend befähigte, beauftragte und tatsächlich verfügbare Beschäftigte eingesetzt werden können und die erforderlichen Personalprozesse zuverlässig funktionieren. Entscheidend ist nicht die Zahl besetzter Stellen, sondern die nachgewiesene Fähigkeit, bestimmte Aufgaben am vorgesehenen Ort und zur erforderlichen Zeit zu erfüllen. Zwei Ebenen gehören zusammen: Die betrieblichen Funktionen benötigen geeignete Besetzungen; der Personalbereich muss seine eigenen Beratungs-, Verwaltungs- und Entwicklungsleistungen erbringen können. Ausgangspunkt sind bestätigte Leistungen, Betriebszeiten, Aufgabenprofile, Gefährdungsbeurteilungen, Qualifikationsanforderungen und finanzierte Stellen. Die zuständigen Fachverantwortlichen bestimmen daraus den personellen Bedarf einschließlich fachlich begründeter Mindestbesetzungen. Der Personalbereich bewertet Beschaffbarkeit, Beschäftigungsbedingungen und notwendige Entwicklungswege. Ergebnis ist ein abgestimmter Bedarfs- und Besetzungsplan mit zeitlichem Vorlauf, Zuständigkeiten und offengelegten Lücken. Die Unternehmensleitung entscheidet über erforderliche Mittel oder eine zulässige Anpassung des Leistungsumfangs. Das Personalmanagement übernimmt dadurch nicht automatisch technische Betriebsführung, sämtliche Arbeitgeberpflichten oder fachliche Einsatzentscheidungen. Auch ein Dienstleistungszentrum Personal handelt innerhalb ausdrücklich übertragener Aufgaben und Befugnisse. Bei Fremdleistungen sind die benötigte personelle Lieferfähigkeit und die verbleibende Steuerungskapazität des Auftraggebers getrennt zu bestimmen. Die Beschäftigten externer Unternehmen werden nicht allein durch ihre Mitarbeit zu eigenem Personal.
