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Sozialversicherung und Mitarbeiterbetreuung

Umfassender Ansatz zur Sozialversicherung und Mitarbeiterwohl im Facility Management

Umfassender Ansatz zur Sozialversicherung und Mitarbeiterwohl im Facility Management

In der Gebäudemanagementbranche ist die Bedeutung von sozialer Sicherheit und Mitarbeiterwohlstand von größter Wichtigkeit. Ein umfassendes Sozialversicherungssystem bietet nicht nur finanziellen Schutz bei Krankheit, Verletzung oder Ruhestand, sondern stärkt auch die Mitarbeitermoral und -zufriedenheit. Wenn Unternehmen soziale Sicherheitsmaßnahmen mit zusätzlichen Wohlfahrtsleistungen wie Gesundheitsvorteilen und Initiativen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben kombinieren, können sie eine motivierte, engagierte und effiziente Belegschaft fördern.

Ein integrierter Rahmen für das Wohl der Mitarbeiter

Die Sozialversicherung

Gesetzliche Sozialleistungen sollen die grundlegenden Risiken im Leben von Arbeitnehmern und ihren Familien abdecken. Diese Leistungen, die vom Gesetzgeber unter einem bestimmten Begriff zusammengefasst werden, werden vom DLZ-P berücksichtigt, soweit es relevante Überschneidungen gibt.

Die Sozialversicherung ist eine obligatorische Versicherung nach öffentlichem Recht, die nicht durch einen Vertrag zustande kommt; vielmehr ist jeder Arbeitnehmer verpflichtendes Mitglied. Sie schützt vor Unsicherheiten im Berufsleben wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Arbeitsunfall, Behinderung, Berufsunfähigkeit, Alter oder Tod.

Die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist ebenfalls verpflichtend. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen, wobei der Beitrag mit zunehmendem Gefahrenpotenzial der Arbeit steigt. Alle Mitarbeiter, Personen in Aus- und Weiterbildung sowie Personen, die für das Gemeinwohl arbeiten, sind versichert. Diese Versicherung tritt in Kraft bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Die Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Personen in einem abhängigen, bezahlten Arbeitsverhältnis verpflichtend. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer Gehaltsstufe automatisch bei einer Krankenkasse versichert sind. Mitarbeiter sind auch dann pflichtversichert, wenn ihr Jahresgehalt einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Auszubildende, Studenten, Rentner, Haushaltshilfen und Arbeitslose sind ebenfalls versichert.

Die Pflegeversicherung

Ein weiterer Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung ist die 1995 neu eingeführte Pflegeversicherung, bei der die Leistungen nach dem Grad der Bedürftigkeit gestaffelt und die Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen begünstigt.

Die Arbeitslosenversicherung

Diese Versicherung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend und wird sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber gemeinsam finanziert. Wenn der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos wird, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II.

Die Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung soll Arbeitnehmern, Angestellten, Bergleuten und Landwirten die Möglichkeit geben, ihren derzeitigen Lebensstandard im Alter beizubehalten. Der Hauptvorteil ist die Rente. Ihre Finanzierung basiert auf dem Generationenvertrag.